Statuten

Vereinsstatuten
 
Feuerwehrverein Birmenstorf-Mülligen
mit Sitz in Birmenstorf
 
 
1.    Name und Sitz
Unter dem Namen „Feuerwehrverein Birmenstorf-Mülligen“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 5413 Birmenstorf
 
 
2.    Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung des Feuerwehrwesens und die Pflege der Kameradschaft.
 
 
3.    Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mit-glieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden und von Zuwendungen von Gönnern.
 
 
4.    Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die aktiv in der Feuerwehr Birmenstorf-Mülligen Dienst leistet oder dies in der Vergangenheit getan hat.
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
 
5.    Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
–        durch Austritt, Ausschluss oder Tod
 
 
6.    Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben ist an den Präsidenten zu richten. Die Rückerstattung des Jahresbeitrages ist jedoch für das angefangene Jahr ausgeschlossen.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
 
 
7.    Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a)   die Generalversammlung
b)   der Vorstand
c)    die Rechnungsrevisoren
 
 
8.    Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich in der zweiten Jahreshälfte statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 4 Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
 
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
 
a)   Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
b)   Festsetzung und Änderung der Statuten
c)    Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
d)   Beschluss über das Jahresbudget
e)   Festsetzung des Mitgliederbeitrages
f)     Behandlung der Ausschlussrekurse
 
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
 
 
9.    Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich
 
Präsident
Aktuar
Kassier
 
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Über die Aufnahme weiterer Vorstandsmitglieder und deren Aufgaben entscheidet die Generalversammlung. Der Vorstand ist vom Mitgliederbeitrag befreit.
 
 
 
 
10.  Die Revisoren
Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
 
11.  Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
 
 
12.  Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
 
 
13.  Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
 
 
14.  Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder mit Stimmberechtigung beschlossen werden.
Nehmen ungenügend viele Mitglieder an der Auflösungsversammlung teil, ist innerhalb zweier Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
 
15.  Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 29.11.2011 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
 
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Der Vorsitzende:                                              Der Protokollführer:
 
 
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Dave Zehnder                                                   Claude Venturini